Erscheinungsdatum: 07.08.2025
Aktuelles zu Taggeldern, Nächtigungspauschalen & Kilometergeld in Österreich (Stand: Juli 2025)
Liebe Klientinnen und Klienten, beruflich bedingte Reisen sind steuerlich begünstigt – vorausgesetzt, die geltenden Pauschalsätze werden korrekt angewendet.
Mit Wirkung ab 2025 – insbesondere mit der Änderung des Kilometergelds ab 1. Juli 2025 – ergeben sich wichtige Neuerungen für Dienstreisen im Inland. Nachfolgend erhalten Sie einen kompakten Überblick über die aktuell gültigen Sätze für Taggelder, Nächtigungspauschalen und Kilometergelder.
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🕑 Tagesgelder (Diäten) – gültig ab 1.1.2025
📌 Kürzung bei Mahlzeiten durch den Dienstgeber:in:
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🌙 Nächtigungsgeld – gültig ab 1.1.2025
📌 Wichtig: Nächtigungspauschalen dürfen max. 6 Monate pro gleichbleibendem Einsatzort steuerfrei gewährt werden.
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🚗 Kilometergeld – Staffelung 2025
Erste Januar bis 30. Juni 2025
Verkehrsmittel - Kilometergeld
PKW/Kombi € 0,50 / km
Motorrad / Moped / Fahrrad € 0,50 / km
Mitfahrer im PKW zusätzlich € 0,15 / km
Fußweg (Dienstgang) € 0,38 / km
Ab 1. Juli 2025 – neue Sätze
Verkehrsmittel Kilometergeld
PKW/Kombi € 0,50 / km (unverändert)
Motorrad / Moped / Fahrrad ** € 0,25 / km**
Mitfahrer im PKW € 0,15 / km
Fußweg (Dienstgang) € 0,38 / km
📌 Wichtig:
Für Dienstreisen, die vor dem 1.7.2025 vereinbart wurden, darf noch das Kilometergeld gemäß der alten
Regelung (also € 0,50/km für alle Fahrzeuge) angesetzt werden.
Betreffend Fußweg - steht im § 11 der Reisegebührenvorschrift:
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📋 Unsere Empfehlung
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Bei Fragen zur optimalen steuerlichen Abrechnung von Dienstreisen oder zur Anwendung der neuen Sätze stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.